Es muss schließlich alles mit rechten Dingen zugehen. Deshalb sind wir seit unserer Gründung vor über zwei Jahrzehnten ein hochspezialisierter und verlässlicher Partner bei der Vergabe von Planungs- und Bauaufträgen wie auch von Lieferleistungen. Wir begleiten Sie durch die komplexen Prozesse zur Auswahl von Architekten, Ingenieuren, bauausführenden Unternehmen und Produzenten bzw. Lieferanten. Als Projektsteuerer wissen wir: Ein professionelles Planungsteam ist der Grundstein für Ihren Projekterfolg. Doch hilft die beste Planung nichts, wenn die anschließende Bauausführung die Planung nicht termin- und qualitätsgerecht in die Realität umsetzt.
Wir übernehmen die komplette operativ-technische Abwicklung Ihrer Vergabeverfahren – im Sinne einer ausgelagerten Vergabestelle. Zu Ihrer Entlastung.
Unsere Referenzen in der Laufleiste vermitteln Ihnen einen Eindruck von unserem Leistungsspektrum.
Unsere hochqualifizierten Spezialisten begleiten Sie durch
Ihre nationalen oder EU-weiten Vergabeverfahren. Unter Anwendung der relevanten
vergaberechtlichen Vorschriften wickeln wir Ihre Beschaffungsvorhaben termingerecht ab und haben dabei immer auch die
aktuelle Entwicklung der Vergaberechtsprechung im Blick. Dem Planungs- und Bauwesen fühlen wir uns als
Projektsteuerer dabei in besondere Weise verbunden. Aber auch zahlreiche
Vergabeverfahren aus anderen Bereichen haben wir bereits erfolgreich begleitet,
darunter Beschaffungen aus dem Transportwesen, der Parkraumbewirtschaftung, dem Bestattungswesen,
der Veranstaltungstechnik und der digitalen Archivierung.
Nicht zu vergessen: Gerade wenn Fördermittel im Spiel sind, wird die Beachtung von Vergabevorschriften vom Fördermittelgeber regelmäßig zur Auflage für den Zuwendungsempfänger gemacht. Vergabeverstöße können hierbei zu weitreichenden unerwünschten Nebenwirkungen führen – zum Teil auch noch mit erheblicher zeitlicher Verzögerung.
Die VgV „trifft Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der […] Vergabe von öffentlichen Aufträgen“, deren geschätzter Nettoauftrags- oder -vertragswert definierte Schwellenwerte erreicht oder überschreitet. Haben Sie Fragen dazu? Sprechen Sie mit uns.
Die UVgO hat die langjährige Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A Abschnitt 1) im Februar 2017 abgelöst und regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Als bloße Verwaltungsvorschrift wurde sie für den Bund in Kraft gesetzt. Die Mehrzahl der Bundesländer hat für die UVgO zwischenzeitlich ebenfalls landesrechtliche Anwendungsregelungen erlassen.
Wie Bauaufträge der öffentlichen Hand vergeben werden, regelt verpflichtend die VOB. Vermeiden Sie Fehler und legen Sie mit uns den korrekten Vergabeprozess fest.
EU-weite und in der Regel auch nationale Vergabeverfahren führen wir durchgängig elektronisch durch und wickeln Beschaffungsprozesse interaktiv und vollständig über unsere Vergabemanagementplattform ab, gern auch für Sie.